Vermeidung von Räuberei

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Vermeidung von Räuberei


Räuberei bringt das Gleichgewicht des Bienenvolkes stark durcheinander und kann zum absterben führen, daher sind Maßnahmen Räuberei zu vermeiden zu treffen. Praxis aus dem Themenbereich Gute imkerliche Praxis/Räuberei verhindern

Fluglochschieber
Fliegengitter oder Schutznetze
Smoker (optional, falls noch nicht vorhanden)
Zucker für eventuelle Fütterung (optional)

Ähnliche Praktiken:

Wie kann man die Räuberei stoppen, sobald sie auftritt?

Räuberei tritt meist auf, wenn die Sommertracht vorbei ist und Nektar knapp wird.

Die beste Vorsorgemaßnahme ist es, für starke und gesunde Bienenvölker zu sorgen. Es ist wichtig, Räuberei zu verhindern, da neben dem Verlust von Futter für die beraubten Völker auch die Gefahr besteht, dass Krankheiten leicht zwischen den Räuber- und den beraubten Völkern übertragen werden. Schwache Völker, beispielsweise durch eine starke Varroa-Infektion geschädigte Kolonien, sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, beraubt zu werden und dadurch die Krankheit auf die Räuberbienen zu übertragen (Peck & Seeley, 2019).

Man sollte nicht zu viele Völker an einem Stand platzieren, da dies den Wettbewerb verstärkt. Wenn viele Völker dicht beieinander stehen, wird das Räubern für die stärksten Völker erleichtert

Maßnahmen zur Verhinderung und Kontrolle von Räuberei

Kontrolle des Fluglochs
Reduzierung der Fluglochöffnung während des Risikos von Räuberei, um die Verteidigung des Bienenstocks zu erleichtern​​.
Vermeidung offener Futterstellen
Vermeiden Sie offene oder schlecht gesicherte Futterstellen, da diese Räuberbienen anziehen können​​. Kein Zuckerwasser ausschütten. Kein ausschlecken.
Gleichmäßige Versorgung aller Völker
Synchrone Fütterung aller Völker reduziert das Risiko von Räuberei, indem keine Unterschiede in der Futterversorgung entstehen​.
Sicherstellen der Futterqualität
Verwendung von hochwertigem Futter schützt nicht nur die Gesundheit der Bienen, sondern senkt auch die Attraktivität des Futtergeruchs​​.
Regelmäßige Beobachtung und Monitoring
Kontinuierliche Überwachung der Völker und Erfassung relevanter Daten wie Räuberbienenaktivität hilft bei der frühzeitigen Identifikation und Reaktion​​.
Technische Überwachung
Der Einsatz von Technologien wie Video- und Audioüberwachung der Fluglöcher ermöglicht die Erkennung und Analyse der Räuberei und ihrer Ursachen​​.
Isolierung und Verlagerung betroffener Völker
Starke oder gefährdete Völker können vorübergehend isoliert oder an einen anderen Standort gebracht werden, um das Risiko zu minimieren​.
Hygienemaßnahmen
Reinigung und Desinfektion von Ausrüstung und Futterstellen reduzieren die Verbreitung von Krankheitserregern und verhindern weitere Schwächung der Völker​​.
Anpassung der Betriebsweise
Planen Sie die regelmäßigen Arbeiten an den Bienenstöcken (wie Kontrolle und Fütterung) außerhalb der Hauptflugzeiten und vermeiden Sie unnötige Störungen während der kritischen Perioden. Beim Arbeiten im Bienenstock, lassen Sie ihn in Zeiten mit erhöhter Räubereiwahrscheinlichkeit so kurz wie möglich geöffnet.
Schwächere Bienenvölker verstärken

Schwache Völker werden oft Opfer von Räuberei. Das Stärken der Völker durch das Vereinen mit anderen schwächeren Völkern oder das Zuführen von Brut kann helfen.

Schaden am geräuberten Volk:

Der Boden ist voller Wachsreste und toter Bienen ©Kristina Gratzer
© Kristina Gratzer
Die Waben sind zerstört ©Kristina Gratzer
© Kristina Gratzer
Das Volk ist extrem schwach ©Kristina Gratzer
© Kristina Gratzer

Auszug aus dem Bienenzuchtgesetz § 5, Fassung vom 08.10.2023

Maßnahmen gegen RaubbienenParagraph 5 *,)Maßnahmen gegen Raubbienen


(1) Absatz 1: Wird ein Bienenstand von Bienen eines anderen Bienenstandes befallen (Raubbienen), so hat der Eigentümer des befallenen Bienenstandes die Ursache des Befalls festzustellen und, wenn sie in seinem eigenen Bienenstand gelegen ist, unverzüglich zu beseitigen.
(2) Absatz 2: Das Verfüttern von Honig und sonstigem Bienenfutter außerhalb des Bienenstockes ist verboten.
(3) Absatz 3: Unbesiedelte Bienenstöcke sind verschlossen, Honig, Bienenfutter, Waben, Wachsvorräte und mit Honig kontaminierte Gerätschaften für die Imkerei sind für Bienen unzugänglich aufzubewahren.
(4) Absatz 4: Der Eigentümer eines Bienenstandes, von dem Raubbienen ausfliegen, hat die Fortsetzung der Räuberei zu verhindern.

Referenzen:

Peck, D. T., Seeley, T. D. Mite bombs or robber lures? The roles of drifting and robbing in Varroa destructor transmission from collapsing honey bee colonies to their neighbors. PlosOne, 14(6): e0218392. https://doi.org/10.1371/journal.pone.0218392

https://www.ris.bka.gv.at/

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