Umgang mit asymptomatischen Bienenvölkern, wenn EFB-Fälle im Bienenstock oder in anderen Bienenstöcken desselben Imkers/derselben Imkerin festgestellt wurden

Der Schutz asymptomatischer Völker bei einem EFB-Ausbruch erfordert gezielte Maßnahmen und regelmäßige Überwachung.
Praxis aus dem Themenbereich Biosicherheitsmaßnahmen/EFB/Prävention
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Tritt in einem Bienenstand oder in nahegelegenen Völkern Europäische Faulbrut (EFB) auf, ist es wichtig, schnell und sorgfältig zu handeln, um die Gesundheit der verbleibenden Völker zu schützen. Auch Völker, die keine klinischen Symptome zeigen, können Sporen der Krankheit in sich tragen und müssen regelmäßig kontrolliert werden. Ziel ist es, Infektionsketten zu unterbrechen und mögliche Krankheitsausbrüche frühzeitig zu erkennen.
Häufige Übertragungswege und Infektionsrisiken
Verflug:
Bienen können durch das Einfliegen in benachbarte infizierte Völker Sporen aufnehmen und diese in ihren Heimatstock einbringen.
Räuberei:
Während Phasen mit wenig Tracht neigen Bienen dazu zu räubern.
Imkerliche Eingriffe:
Ein Austausch von infizierten Waben, unsaubere Werkzeuge oder unzureichend gereinigte Beuten können die Krankheit auf gesunde Völker übertragen.


Überwachung asymptomatischer Völker
Regelmäßige Inspektionen:
Asymptomatische Völker sollten in kurzen Abständen auf Anzeichen wie verfärbte, offene Larven und löchrige Brutflächen überprüft werden. Diese visuelle Kontrolle trägt dazu bei, frühe Symptome nicht zu übersehen.
Laboranalysen:
Im Zweifelsfall können Proben von Brutwaben an ein spezialisiertes Labor (AGES) geschickt werden, um den Nachweis von EFB-Sporen zu erbringen.
Fluglochbeobachtung:
Verhaltensänderungen wie geringe Flugaktivität oder vermehrte tote Bienen vor dem Flugloch können erste Hinweise auf ein Problem sein.
Schutzmaßnahmen für asymptomatische Völker
Verkleinerung des Fluglochs
Verzicht auf Wabentausch
Gründliche Hygiene
Isolierung verdächtiger Völker

Reinigung und Desinfektion
Gerätereinigung
Thermische Behandlung
Hygiene bei Futtermitteln
Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Imkereien
Meldung und Kommunikation:
Auch wenn EFB nicht anzeigepflichtig ist, kann eine freiwillige Meldung an Veterinärämter und Imkervereine dazu beitragen, die Überwachung in der Region zu verbessern.
Information benachbarter ImkerInnen:
Ein frühzeitiger Austausch von Informationen hilft, dass andere ImkerInnen in der Umgebung ebenfalls Schutzmaßnahmen ergreifen und ihre Völker kontrollieren.
