Nationale Vorschriften beim Wandern beachten
Registrierungspflicht Die Bienenvölker müssen am Standort dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Dazu muss für die Bienenvölker, die umgesetzt werden sollen, ein Gesundheitszeugnis vorliegen. Bienenvölker unterliegen den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen (Bienenseuchen-Verordnung vom […]
Registrierungspflicht
Die Bienenvölker müssen am Standort dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Dazu muss für die Bienenvölker, die umgesetzt werden sollen, ein Gesundheitszeugnis vorliegen. Bienenvölker unterliegen den tierseuchenrechtlichen Bestimmungen (Bienenseuchen-Verordnung vom 3. November 2004 (BGBl. I S. 2738)). Es ist darauf zu achten, dass das Gesundheitszeugnis noch gültig ist.
Transportvorschriften
Die Bienenstöcke müssen während des Transports sicher im Transportfahrzeug befestigt sein, um ein Verrutschen oder Umkippen zu verhindern.
Während des Transports müssen die Bienen ausreichend belüftet sein, um eine Überhitzung zu vermeiden
Um Stress für die Bienen zu minimieren, sollten Transportfahrzeuge so ausgestattet sein, dass Erschütterungen und Vibrationen während des Transports minimiert werden
Während des Transports sollten regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Bienenstöcke sicher und die Bienen wohlauf sind.