Kennzeichnen Sie Ihren Bienenstand und Ihre Völker

Melden Sie Ihre Bienenvölker bei dem zuständigen Veterinäramt. Dabei gilt §1a Bienenseuchenverordnung: „Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl […]
Melden Sie Ihre Bienenvölker bei dem zuständigen Veterinäramt. Dabei gilt
§1a Bienenseuchenverordnung: „Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Die zuständige Behörde wiederum erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registriernummer (die Registriernummer ist zwölfstellig und wird aus der für die Gemeinde der Bienenhaltung vorgesehenen amtlichen Schlüsselnummer des vom Statistischen Bundesamtes herausgegebenen Gemeindeschlüssels sowie einer vierstelligen individuellen Betriebsnummer gebildet)“
Auch online Meldungen sind möglich.
Nach Meldung erhalten Sie eine Registrierungsnummer
