Informieren Sie sich über derzeit in ihrem Land zugelassene Tier-Arzneimittel

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Informieren Sie sich über derzeit in ihrem Land zugelassene Tier-Arzneimittel


Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und den verantwortungsvollen Einsatz der Präparate schützen Sie Ihre Bienen, Bienenprodukte und sich selbst. Praxis aus dem Themenbereich Gute imkerliche Praxis/Dokumentation und Aufzeichnung/Veterinärmedizinisches- und Krankheitsmanagement

Ähnliche Praktiken:

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Der Einsatz von Tierarzneimitteln zur Bekämpfung von Krankheiten und Parasiten, wie der Varroamilbe, ist in der modernen Imkerei unverzichtbar. In Österreich sind jedoch nur bestimmte Arzneimittel für die Behandlung von Bienenvölkern zugelassen. Diese Mittel müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und dürfen nur gemäß den vorgeschriebenen Anwendungsrichtlinien eingesetzt werden. Eine regelmäßige Information über die zugelassenen Arzneimittel schützt Ihre Völker und hilft Ihnen, rechtliche und gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

Warum ist es wichtig, sich über zugelassene Arzneimittel zu informieren?
Sicherheit für die Bienen:
Nicht zugelassene oder unsachgemäß verwendete Arzneimittel können Bienenvölker schädigen und die Honigqualität beeinträchtigen.
Vermeidung von Rückständen:
Die Verwendung zugelassener Mittel gewährleistet, dass Rückstände in Honig oder anderen Bienenprodukten innerhalb der erlaubten Grenzwerte bleiben.
Rechtssicherheit:
Verstöße gegen die Arzneimittelvorschriften können rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere für ImkerInnen, die Bienenprodukte verkaufen.
Nachhaltigkeit:
Ein verantwortungsbewusster Einsatz von Arzneimitteln hilft, die Resistenzbildung bei Schädlingen wie der Varroamilbe zu vermeiden.

©aspregister.basg.gv.at/
© Kristina Gratzer

Bienen dürfen nur mit für diese Tierart zugelassenen Stoffe nach Verordnung (EU) Nr. 37/2010) behandelt werden!

Derzeit zugelassene Tierarzneimittel sind im Arzneimittelspezialitätenregister abzufragen.

Aufzeichnungspflicht!

Noch am Tag der Behandlung ist diese zu dokumentieren.

Die Aufzeichnung muss 5 Jahre aufbewahrt werden

Was?

Zeitpunkt der Behandlung

Art der Behandlung

Anzahl der Behandlungen

Standort

Name des/der ImkerIn

optional. Rezept beilegen, wenn ärztlich verschrieben

© Jacek Jachuła

Bezugsmöglichkeiten für zugelassene Arzneimittel
Zugelassene Tierarzneimittel können über folgende Kanäle bezogen werden:
Apotheken: Viele Präparate sind rezeptfrei erhältlich.
Imkereifachhandel: Spezialisierte Anbieter führen ein breites Sortiment an zugelassenen Arzneimitteln.
Tierärztliche Fachstellen: Für bestimmte Mittel oder in besonderen Fällen kann eine tierärztliche Beratung notwendig sein.

Tipps für den sicheren Einsatz
Verwenden Sie Arzneimittel ausschließlich nach Herstellerangaben und achten Sie auf die Einhaltung von Wartezeiten für Honig und andere Produkte.
Führen Sie regelmäßige Kontrollen Ihrer Völker durch, um den richtigen Zeitpunkt für die Behandlung festzulegen.
Kombinieren Sie verschiedene Behandlungsstrategien, um die Bildung von Resistenzen bei Parasiten zu verhindern.

Referenzen:

https://aspregister.basg.gv.at/aspregister/faces/aspregister.jspx;jsessionid=61vgv-90YyI3p-yiY60d_SZ5xi4NLLZmGUeEz9EYjv1fNpFZ7Dxu!1159886491

LFI – Ländliches Fortbildungsinstitut: https://bienengesundheit.at/

Bundesamt für Ernährungssicherheit (AGES): www.ages.at

Veterinärinformationssystem (VIS): VIS – Österreichisches Veterinärsystem

Does the description correspond to the practice applied in your country?
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