Information über den AFB-Fall an benachbarte ImkerInnen/Imkereien/Wanderimkereien

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Information über den AFB-Fall an benachbarte ImkerInnen/Imkereien/Wanderimkereien


Praxis aus dem Themenbereich Biosicherheitsmaßnahmen/Erkennung von AFB

Gesetzliche Lage

Aus der Infobroschüre der AGES:

Anzeigepflicht laut Bienenseuchengesetz!
Beim Nachweis oder berechtigten Verdacht auf Amerikanische Faulbrut ist eine Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) zu erstatten.
Diese wird den Amtstierarzt (ATA) oder einen Sachverständigen beauftragen, die Völker auf klinische Symptome zu kontrollieren. Bei Vorhandensein von Krankheitssymptomen wird eine Brutprobe an eine amtliche Untersuchungsstelle gesandt.

Amtliche Untersuchungsstelle ist:
AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit)
Institut für Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutzdienst und Bienen
Abteilung Bienenkunde und Bienenschutz
Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien

Der Amtstierarzt verfügt danach weitere Maßnahmen, wie Sperre, Sanierung und Aufhebung der Sperre nach erfolgreicher Sanierung.

Die Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut ist aufgrund der Anzeigepflicht durch den Amtstierarzt anzuordnen und nur unter seiner Anleitung durchzuführen.
Siehe dazu auch die „Richtlinien zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Österreich“. Darin sind die gesetzlichen Grundlagen, sowie die Vorgangsweise im Falle eines Seuchenverdachtes bzw. Seuchenausbruchs näher erläutert. Internetadresse:
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/recht/oe/bienen.html


Sobald der AFB-Ausbruch an Hand klinischer Symptome und durch einen positiven AFB-Befund der AGES bestätigt wird, wird aus der Standsperre ein Sperrkreis. Der Bescheid der BVB dazu wird an alle ImkerInnen im Sperrkreis versandt. Der BSSV kann aber schon sofort mit den benachbarten ImkerInnen Kontakt aufnehmen und auch sofort mit den Kontrollen der Bienenstände der benachbarten ImkerInnen im unmittelbaren Umkreis beginnen.

Betroffene ImkerInnen

Leider werden betroffene ImkerInnen in der Sperrzone nicht sofort automatisch darüber informiert. Oft dauert es Wochen vom positiven Fund bis zum Erhalt der Nachricht per Brief, dass man sich in einer Sperrzone befindet. Die Betroffenen werden vom Bienenseuchensachverständigen kontaktiert, um einen Kontrolltermin zu vereinbaren. Bei dieser Kontrolle werden alle Völker in der Sperrzone auf klinische Symptome der AFB hin untersucht. Dies kann bei Zonen, in denen sehr viele Betriebe bzw. Bienenstände gemeldet sind dauern. Laut Gesetz dürfen jedoch keine Völker aus dem Sperrgebiet ausgebracht bzw. nur mit Zustimmung der Behörde in die Zone eingebracht werden. Deshalb raten wir allen ImkerInnen, bevor sie mit ihren Bienenvölkern wandern, im VIS zu kontrollieren, ob sich ihr Stand in einer Sperrzone befindet.
Dazu ruft man seine Bienenstände im VIS auf und kann anhand einer orangen Markierung sofort erkennen, ob ein Stand im AFB-Sperrkreis liegt oder nicht.

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