Eindeutige Kennzeichnung des Bienenstandes und der Völker

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Eindeutige Kennzeichnung des Bienenstandes und der Völker


Die Bienenstände sind an gut sichtbarer Stelle mit der VIS Registrierungs­nummer des Imkers bzw. der Imkerin dauerhaft zu kennzeichnen. Praxis aus dem Themenbereich Gute imkerliche Praxis/Dokumentation und Aufzeichnung

Nummerierungsschilder/Plaketten für Bienenstöcke
Schilder oder Tafeln für den Bienenstand
Permanentmarker oder Gravurwerkzeug

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Die Bienenstände sind an gut sichtbarer Stelle mit der VIS Registrierungs­nummer des Imkers bzw. der Imkerin dauerhaft zu kennzeichnen (vgl. TKZVO §36a). Wie die Kennzeichnung im Detail erfolgt und ob weitere Angaben (z.B. Name, Telefonnummer, Anschrift) erforderlich sind, wird seitens der Verordnung nicht vorgeschrieben.

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VIS Registrierung

Die Erfassung von Imkern und Imkerinnen, Bienenständen und Bienenbeständen im VIS ist in der Änderung der Tierkennzeichnungsverordnung 2009 (TKZVO Novelle2015, BGBLII Nr.193/2015 vom 8. Juli 2015) geregelt.  Die Registrierungspflicht besteht für jede Person bzw. jeden Betrieb der Bienen hält und gilt bereits ab der Haltung von einem Bienenvolk. Informationen zu den verschiedenen Registrierungswegen finden Sie hier.

Eine ausführliche Anleitung, wie die erforderlichen Eintragungen im VIS durchgeführt werden können, finden Sie im Benutzerhandbuch für Imker-Betriebe

© Kristina Gratzer

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Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine VIS-Registrierungsnummer. Diese Nummer muss an jedem Ihrer Bienenstände dauerhaft und gut sichtbar angebracht werden.

Zusätzliche Angaben: In einigen Bundesländern, wie beispielsweise Niederösterreich, ist es erforderlich, an Bienenständen außerhalb von eingefriedeten Grundstücken zusätzlich folgende Informationen deutlich lesbar und dauerhaft anzubringen:
Name
Wohnadresse
Telefonnummer oder sonstige Erreichbarkeit

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Das Schild

Das Schild muss wetterfest sein und gut sichtbar am Bienenstand angebracht werden.

© Kristina Gratzer
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© IVANA TLAK GAJGER

Die Völker am Stand am besten mit durchlaufender Nummerierung und bei verschiedenen Ständen mit Buchstaben kennzeichnen, um sie für die Dokumentation eindeutig identifizieren zu können.

Referenzen:

biene-oesterreich.at

https://vis.statistik.at/vis/bienen/meldepflichten

Zwei Mal pro Jahr muss die aktuelle Anzahl der insgesamt betreuten, besiedelten Bienen­stöcke ins VIS eingetragen werden, und zwar zu den Stichtagen

30. April, diese Angabe muss bis spätestens 30. Juni im VIS eingetragen werden, und
31. Oktober, diese Angabe muss bis spätestens 31. Dezember im VIS eingetragen werden.
Imker:innen, deren Meldungen über die Ortsgruppen erfolgen, haben dafür zu sorgen, dass die Informationen in diesem Zeitraum an die Ortsgruppe weitergegeben werden.

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