Die Errichtung von Bienenständen in einem für Fahrzeuge zugänglichen Bereich

Best practice
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Die Errichtung von Bienenständen in einem für Fahrzeuge zugänglichen Bereich


Übersicht über die Punkte, die notwendig sind, um einen Bienenstand in einem für Fahrzeuge zugänglichen Bereich zu errichten.

Genehmigung des Grundbesitzers/der Grundbesitzerin
Tafel mit Registrierungsnummer des Imkereibetriebes im Veterinär-Informationssystem (VIS)

Die Erreichbarkeit des Bienenstocks mit Fahrzeugen ist entscheidend für die Effizienz der Arbeit des Imkers/der Imkerin und für die Gewährleistung eines rechtzeitigen Eingriffs in die Bienenvölker im Bedarfsfall. Alle Bienenstöcke sollten zu allen Jahreszeiten mit Fahrzeugen leicht erreichbar sein. Optimal wäre es, wenn die Fahrzeuge immer bis auf wenige Meter (2-3 Meter) an die Bienenstöcke heranfahren könnten. Dadurch wird das Be- und Entladen jeglicher Art von Material (Durchschau, Rähmchen, Waben, Futtermittel, Bienenstöcke selbst während des Transports) einfacher und reibungsloser. Außerdem ist es einfacher, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, wenn eine Notfütterung oder eine Verlagerung des Bienenstocks erforderlich ist, um die Risiken einer Behandlung zu vermeiden.

Laut Landesgesetz in Kärnten müssen auf den Tafeln weitere Informationen stehen.
Dies sollte berücksichtigt werden.

Kennzeichnung
Jeder Bienenstand muss in deutlich lesbarer Form mit Namen, Anschrift und Telefonnummer sowie
nach § 36a der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung (auch) mit der VIS-Nummer des
Imkers des Bienenhalters gekennzeichnet werden.

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Voraussetzungen des Standortes prüfen:

– Möchte ich wandern, oder den Stand ganzährig benutzen?
– Trachtverhältnisse beurteilen – ist genug Tracht vorhanden?
– Winderverhältnisse beurteilen – zu starker Wind gilt als ungünstig
– Sonneneinstrahlung über den Tag einschätzen
– ist der Bereich mit dem Fahrzeug zugänglich?
– kann ich den gesetzlichen Mindestabstand zum Nachbarn einhalten?

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Kennzeichnung
Beachten Sie die Gesetzesvorschriften zur Kennzeichnung in Ihrem Bundesland!

es gilt: jeder Bienenstand muss in deutlich lesbarer Form mit Namen, Anschrift und Telefonnummer sowie mit der VIS-Nummer der bienenhaltenden Person gekennzeichnet werden.

Bienenstand muss mit VIS Nummer und Names des Imkers/der Imkerin ausgezeichnet sein.

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